Bei Bestellungen mit einem Warenwert (inkl. Versand) bis 150 € entfällt der Zoll. Allerdings wird die Einfuhrumsatzsteuer (19 % in Deutschland) auch bei kleineren Beträgen erhoben, sofern der Shop kein IOSS-Verfahren nutzt.
Wer Waren aus dem Ausland bestellt – sei es über Amazon, eBay, AliExpress oder andere Online-Shops – muss ab bestimmten Warenwerten mit Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) rechnen. Unser kostenloser Zollgebühren Rechner zeigt dir sofort, welche Abgaben auf deine Bestellung zukommen, damit du keine bösen Überraschungen erlebst.
Stand: April 2026 – Wechselkurse werden automatisch aktualisiert. Zollsätze basieren auf dem EU-Zolltarif (TARIC). Alle Angaben ohne Gewähr.
Unser Zollrechner berechnet die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern wie den USA, China, Großbritannien oder der Schweiz. Gib einfach den Warenpreis, die Versandkosten und die Produktkategorie ein – der Rechner ermittelt automatisch den Zollbetrag, die Einfuhrumsatzsteuer und die Gesamtkosten (Landed Cost).
Die Berechnung der Einfuhrabgaben erfolgt in mehreren Schritten:
Der Zollwert ist die Berechnungsgrundlage für alle Abgaben. Er setzt sich zusammen aus dem Warenpreis plus den Versandkosten bis zur EU-Grenze (CIF = Cost, Insurance, Freight). Bei Online-Bestellungen sind das in der Regel der Produktpreis und die angegebenen Versandkosten.
Der Zollsatz hängt von der Warenkategorie ab und wird im EU-Zolltarif (TARIC) festgelegt. Einige Beispiele:
Wichtig: Bei einem Zollwert unter 150 € entfällt der Zoll – die Einfuhrumsatzsteuer wird aber trotzdem fällig.
Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht dem jeweiligen Mehrwertsteuersatz des Empfängerlandes und wird auf den Zollwert plus den Zollbetrag erhoben. In Deutschland beträgt die EUSt 19 %. Die Formel lautet:
EUSt = (Zollwert + Zollbetrag) × MwSt-Satz
Du bestellst ein Smartphone für 800 USD mit 30 USD Versand aus den USA. Bei einem Wechselkurs von 1 USD = 0,92 EUR:
Du bestellst eine Winterjacke für 120 USD mit 15 USD Versand:
Für Geschenke von Privat an Privat gilt eine Freigrenze von 45 €. Liegt der Warenwert darunter, fallen weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer an. Die Sendung muss jedoch eindeutig als Geschenk deklariert sein.
| Warenwert (CIF) | Zoll | EUSt/MwSt |
|---|---|---|
| Geschenk ≤ 45 € | frei | frei |
| ≤ 150 € | frei | fällt an (19 %) |
| > 150 € | fällt an (nach Kategorie) | fällt an (19 %) |
Seit Juli 2021 nutzen viele Shops das IOSS-Verfahren (Import One-Stop Shop). Dabei wird die Einfuhrumsatzsteuer bereits beim Checkout im Shop erhoben. In diesem Fall fallen bei der Einfuhr keine weiteren Abgaben an. Prüfe, ob dein Shop IOSS nutzt – erkennbar daran, dass MwSt. in der Bestellung ausgewiesen wird.
Nutzen Sie auch unsere weiteren Rechner: den PayPal Gebührenrechner für Transaktionsgebühren oder den Mehrwertsteuerrechner für MwSt-Berechnungen im Inland.
Bei Bestellungen mit einem Warenwert (inkl. Versand) bis 150 € entfällt der Zoll. Allerdings wird die Einfuhrumsatzsteuer (19 % in Deutschland) auch bei kleineren Beträgen erhoben, sofern der Shop kein IOSS-Verfahren nutzt.
Nicht zwingend. Liegt der Warenwert unter 150 € und nutzt der Shop das IOSS-Verfahren, wird die MwSt. direkt beim Kauf bezahlt. Bei Werten über 150 € fallen Zoll und EUSt an. Die Höhe des Zolls hängt von der Produktkategorie ab – Elektronik ist oft zollfrei.
Bei Paketen die per Post/DHL kommen, erhalten Sie in der Regel eine Benachrichtigung und zahlen die Abgaben bei Abholung oder Zustellung (Nachnahme). Bei privaten Paketdiensten (DPD, UPS, FedEx) wird meist eine Zollabfertigungsgebühr von 10-15 € zusätzlich berechnet.
Der Zoll ist eine Abgabe auf importierte Waren und dient dem Schutz des EU-Binnenmarktes. Der Satz variiert je nach Warenkategorie (0-17 %). Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) entspricht der normalen Mehrwertsteuer (19 % in Deutschland) und wird auf alle eingeführten Waren erhoben – auch wenn kein Zoll anfällt.
Geschenke von Privatpersonen an Privatpersonen sind bis zu einem Warenwert von 45 € abgabenfrei (kein Zoll, keine EUSt). Die Sendung muss als Geschenk deklariert sein. Gewerbliche Sendungen, die als Geschenk deklariert werden, sind davon ausgenommen.
Durch das ITA-Abkommen (Information Technology Agreement) der WTO sind viele IT-Produkte wie Smartphones, Laptops, Tablets und Kameras vom Zoll befreit. Die Einfuhrumsatzsteuer (19 %) fällt aber weiterhin an.