GEZ Gebühren Rechner

GEZ Rundfunk Gebühren berechnen


1. Wohnsituation
2. Behinderung
3. Sozialleistungen
Ergebnis

Rundfunkgebühren in Deutschland

Die Rundfunkgebühren, auch bekannt als Rundfunkbeitrag oder GEZ-Gebühren, sind in Deutschland ein wichtiger Bestandteil der öffentlich-rechtlichen Rundfunkfinanzierung. Aktuell beträgt der monatliche Rundfunkbeitrag 18,36 Euro pro Haushalt.

Ermäßigung und Befreiung

Es gibt verschiedene Fälle, in denen Bürger eine Ermäßigung oder Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragen können. Dazu gehören:

  • Sozialleistungen: Personen, die Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, können eine Befreiung beantragen.
  • Behindertenausweis: Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 Prozent oder mit bestimmten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis können eine Ermäßigung oder Befreiung erhalten.
  • Zweitwohnung: Wenn Sie eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen unterhalten, können Sie für diese eine Ermäßigung beantragen.

Eine kleine Abgabe – aber wie viel kostet sie wirklich?

18,36 Euro im Monat wirken auf den ersten Blick nicht hoch, doch über das Jahr gerechnet sind es 220,32 Euro – eine Summe, die für viele Haushalte ins Gewicht fällt. Wie viel Arbeitszeit benötigt wird, um diesen Betrag zu erwirtschaften, hängt vom persönlichen Stundenlohn ab. Wer es genau wissen möchte, kann mit einem Stundenlohnrechner schnell herausfinden, wie viele Arbeitsstunden allein für den Rundfunkbeitrag aufgewendet werden müssen.

Unser Rundfunkgebühren-Rechner

Der Rechner oben fragt drei Dinge ab: Wohnsituation, Behinderungsgrad und Sozialleistungsbezug. Daraus ergibt sich, ob Sie den vollen Beitrag zahlen, eine Ermäßigung auf ein Drittel (6,12 €) erhalten oder komplett befreit werden können.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)
1. Wie oft muss ich den Rundfunkbeitrag bezahlen?

Der Rundfunkbeitrag muss monatlich entrichtet werden, unabhängig von der Anzahl der in Ihrem Haushalt lebenden Personen.

2. Kann ich den Rundfunkbeitrag rückwirkend beantragen?

Nein. Eine Befreiung oder Ermäßigung gilt erst ab dem Monat, in dem der Antrag beim Beitragsservice eingeht. Rückwirkend erstattet wird nicht — deshalb lohnt es sich, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.

3. Was passiert, wenn ich den Rundfunkbeitrag nicht zahle?

Der Beitragsservice verschickt zunächst Zahlungserinnerungen, dann Mahnungen mit Säumniszuschlag (1 % der Rückstände, mindestens 8 €). Wer weiterhin nicht zahlt, riskiert eine Zwangsvollstreckung. Wer Anspruch auf Befreiung hat, sollte diese also unbedingt beantragen.

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Entdecken Sie auch unsere weiteren Rechner: den PayPal Gebührenrechner für Transaktionsgebühren oder den Mehrwertsteuerrechner für schnelle MwSt.-Berechnungen.

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