Die Rundfunkgebühren, auch bekannt als Rundfunkbeitrag oder GEZ-Gebühren, sind in Deutschland ein wichtiger Bestandteil der öffentlich-rechtlichen Rundfunkfinanzierung. Aktuell beträgt der monatliche Rundfunkbeitrag 18,36 Euro pro Haushalt.
Es gibt verschiedene Fälle, in denen Bürger eine Ermäßigung oder Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragen können. Dazu gehören:
18,36 Euro im Monat wirken auf den ersten Blick nicht hoch, doch über das Jahr gerechnet sind es 220,32 Euro – eine Summe, die für viele Haushalte ins Gewicht fällt. Wie viel Arbeitszeit benötigt wird, um diesen Betrag zu erwirtschaften, hängt vom persönlichen Stundenlohn ab. Wer es genau wissen möchte, kann mit einem Stundenlohnrechner schnell herausfinden, wie viele Arbeitsstunden allein für den Rundfunkbeitrag aufgewendet werden müssen.
Der Rechner oben fragt drei Dinge ab: Wohnsituation, Behinderungsgrad und Sozialleistungsbezug. Daraus ergibt sich, ob Sie den vollen Beitrag zahlen, eine Ermäßigung auf ein Drittel (6,12 €) erhalten oder komplett befreit werden können.
Der Rundfunkbeitrag muss monatlich entrichtet werden, unabhängig von der Anzahl der in Ihrem Haushalt lebenden Personen.
Nein. Eine Befreiung oder Ermäßigung gilt erst ab dem Monat, in dem der Antrag beim Beitragsservice eingeht. Rückwirkend erstattet wird nicht — deshalb lohnt es sich, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.
Der Beitragsservice verschickt zunächst Zahlungserinnerungen, dann Mahnungen mit Säumniszuschlag (1 % der Rückstände, mindestens 8 €). Wer weiterhin nicht zahlt, riskiert eine Zwangsvollstreckung. Wer Anspruch auf Befreiung hat, sollte diese also unbedingt beantragen.
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